Wenn Sie sich nach einer Probestunde dafür entscheiden, regelmäßig Unterricht zu nehmen, gebe ich Ihnen den Unterrichtsvertrag zur Ansicht mit.
(Sie können ihn hier auch herunterladen)
Für drei Monate ab Vertragsbeginn gilt eine Probezeit, in der jederzeit gekündigt werden kann.
Danach ist die Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Quartalsende möglich.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, den Unterricht 1 x wöchentlich mit 45 oder 60 Minuten durchzuführen. Nach Absprache sind auch andere Rhythmen und Zeiten möglich.
Die Bezahlung des Unterrichts erfolgt im voraus. Bei regelmäßigem Unterricht wird üblicherweise durchbezahlt: die gesamte Unterrichtsgebühr des Jahres (für ca. 38 Stunden) wird auf zwölf Monatsraten gleichmäßig verteilt. Das bedeutet: Sie zahlen in der unterrichtsfreien Zeit (Schulferien von Baden-Württemberg) das Honorar weiter, dafür ist es während der 38 Schulwochen entsprechend geringer.
Eine Aufstellung über die Unterrichtskosten bei den Standard-Verträgen finden Sie hier.